Änderungen rund um die Pflege

Das 2. Pflegestärkungsgesetz

Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage gestellt. Damit erhalten erstmals alle pflegebedürftigen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an einer Demenz erkrankt sind.


Viele pflegebedürftige Menschen erhalten mehr Leistungen, niemand wird schlechter gestellt.

Überblick: Das gilt ab dem 01.01.2017:

1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt.
2. Es gibt ein neues Begutachtungsverfahren.
3. Statt drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade.
4. Menschen mit dementieller Erkrankung bekommen bessere Leistungen.
5. Bewohner in Pflegeheimen zahlen einheitliche Eigenanteile.

 

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